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R 1 |
In trockenem Zustand explosionsgefährlich. |
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R 2 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. |
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R 3 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. |
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R 4 |
Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. |
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R 5 |
Beim Erwärmen explosionsfähig. |
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R 6 |
Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
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R 7 |
Kann Brand verursachen. |
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R 8 |
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
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R 9 |
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. |
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R 10 |
Entzündlich. |
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R 11 |
Leichtentzündlich. |
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R 12 |
Hochentzündlich. |
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R 14 |
Reagiert heftig mit Wasser. |
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R 15 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
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R 16 |
Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
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R 17 |
Selbstentzündlich an der Luft. |
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R 18 |
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. |
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R 19 |
Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
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R 20 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
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R 21 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
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R 22 |
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
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R 23 |
Giftig beim Einatmen. |
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R 24 |
Giftig bei Berührung mit der Haut. |
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R 25 |
Giftig beim Verschlucken. |
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R 26 |
Sehr giftig beim Einatmen. |
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R 27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
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R 28 |
Sehr giftig beim Verschlucken. |
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R 29 |
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
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R 30 |
Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
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R 31 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
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R 32 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
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R 33 |
Gefahr kumulativer Wirkungen. |
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R 34 |
Verursacht Verätzungen. |
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R 35 |
Verursacht schwere Verätzungen. |
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R 36 |
Reizt die Augen. |
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R 37 |
Reizt die Atmungsorgane. |
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R 38 |
Reizt die Haut. |
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R 39 |
Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. |
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R 40 |
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
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R 41 |
Gefahr ernster Augenschäden. |
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R 42 |
Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
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R 43 |
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
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R 44 |
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. |
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R 45 |
Kann Krebs erzeugen. |
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R 46 |
Kann vererbbare Schäden verursachen. |
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R 48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. |
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R 49 |
Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
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R 50 |
Sehr giftig für Wasserorganismen. |
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R 51 |
Giftig für Wasserorganismen. |
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R 52 |
Schädlich für Wasserorganismen. |
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R 53 |
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
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R 54 |
Giftig für Pflanzen. |
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R 55 |
Giftig für Tiere. |
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R 56 |
Giftig für Bodenorganismen. |
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R 57 |
Giftig für Bienen. |
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R 58 |
Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. |
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R 59 |
Gefährlich für die Ozonschicht. |
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R 60 |
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
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R 61 |
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
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R 62 |
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
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R 63 |
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
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R 64 |
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
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R 65 |
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
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R 66 |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
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R 67 |
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
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R 68 |
Irreversibler Schaden möglich. |
Kombination der R-Sätze
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R 14/15 |
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
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R 15/29 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
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R 20/21 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
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R 20/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
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R 20/21/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
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R 21/22 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
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R 23/24 |
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
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R 23/25 |
Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
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R 23/24/25 |
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
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R 24/25 |
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
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R 26/27 |
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
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R 26/28 |
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
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R 26/27/28 |
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
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R 27/28 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
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R 36/37 |
Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
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R 36/38 |
Reizt die Augen und die Haut. |
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R 36/37/38 |
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. |
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R 37/38 |
Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
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R 39/23 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
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R 39/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
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R 39/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
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R 39/23/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
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R 39/23/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
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R 39/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 39/23/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 39/26 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
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R 39/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
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R 39/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
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R 39/26/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
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R 39/26/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
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R 39/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 39/26/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 42/43 |
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
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R 48/20 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
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R 48/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
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R 48/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
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R 48/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
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R 48/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
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R 48/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 48/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 48/23 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
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R 48/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
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R 48/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
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R 48/23/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
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R 48/23/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
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R 48/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 48/23/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 50/53 |
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
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R 51/53 |
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
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R 52/53 |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
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R 68/20 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
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R 68/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
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R 68/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
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R 68/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
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R 68/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
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R 68/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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R 68/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |